Rechtliches

Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung nach dem österreichischen Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) und dem deutschen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), beide in Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act).

Stand: 14. August 2026, Version 1.0.

⚖️ Anwaltlich zu prüfen: Zuständige Durchsetzungs- und Schlichtungsstelle je Markt, verpflichtender Mindestinhalt, und ob für feyer als Kleinstunternehmen im Sinne des BaFG § 4 eine Ausnahme greift. Bis dahin gilt diese Erklärung als freiwillige Selbstauskunft — sie ist inhaltlich zutreffend, aber möglicherweise nicht formvollständig.

Um welchen Dienst es geht

Diese Erklärung gilt für den Ticketshop und die Ticket-Verwaltung von feyer, betrieben von der Develogix Agency e.U. Sie umfasst:

  • den öffentlichen Ticketshop einschließlich Kaufabwicklung und der Seite „Meine Tickets",
  • die Veranstalter-Anwendung,
  • die Einlass-Anwendung für mobile Geräte.

Stand der Barrierefreiheit

Dieser Dienst ist teilweise barrierefrei. Wir setzen die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Stufe AA als verbindliche Vorgabe für jede neue Oberfläche um. Vollständige Konformität behaupten wir ausdrücklich nicht, weil bisher keine unabhängige Prüfung stattgefunden hat — eine Konformitätsaussage ohne Prüfung wäre eine Behauptung, keine Auskunft.

Was umgesetzt ist

  • Bedienung vollständig mit der Tastatur, sichtbare Fokusmarkierung an jedem bedienbaren Element
  • Semantisches HTML: Überschriftenhierarchie, Beschriftungen an allen Eingabefeldern, Fehlermeldungen mit dem Feld verknüpft
  • Farbkontrast von mindestens 4,5:1 für Text; automatisierte Prüfung dieser Vorgabe bei jeder Änderung
  • Touch-Ziele von mindestens 44 × 44 Pixel
  • Helles und dunkles Erscheinungsbild, jeweils mit eigener Kontrastprüfung; die Voreinstellung des Betriebssystems wird berücksichtigt
  • Bewegung und Übergänge respektieren die Systemeinstellung „Bewegung reduzieren"
  • Keine Information wird ausschließlich über Farbe vermittelt
  • Der Ticketkauf funktioniert ohne Cookies und ohne Einwilligungsbanner

Bekannte Einschränkungen

Wir nennen sie, statt sie wegzulassen — eine Erklärung, die nur Erfolge aufzählt, hilft niemandem bei der Entscheidung, ob dieser Dienst nutzbar ist.

  1. Keine unabhängige Prüfung. Die Bewertung beruht auf einer Selbsteinschätzung anhand der WCAG 2.1 AA und auf automatisierten Prüfungen. Ein Audit durch Dritte und ein Test mit Nutzerinnen und Nutzern von Screenreadern stehen aus.
  2. PDF-Dokumente. Erzeugte Tickets und Rechnungen sind derzeit nicht als getaggte, vollständig barrierefreie PDF-Dateien ausgezeichnet. Alle darin enthaltenen Informationen sind zusätzlich als Webseite verfügbar.
  3. Von Veranstaltern eingestellte Inhalte. Veranstaltungsbeschreibungen und hochgeladene Bilder stammen von den jeweiligen Veranstaltern. Auf Alternativtexte zu diesen Bildern haben wir keinen unmittelbaren Einfluss; wir fordern sie in der Eingabemaske ein.
  4. Kartenzahlung. Die Zahlungsmaske wird von unseren Zahlungsdienstleistern bereitgestellt. Ihre Barrierefreiheit liegt außerhalb unseres Einflussbereichs.
  5. Einlass-Anwendung. Die Kamera-Erfassung von Ticketcodes setzt Sehvermögen voraus. Als gleichwertigen Weg gibt es die manuelle Eingabe des Ticketcodes und die Suche nach Namen; beide sind ohne Kamera vollständig bedienbar.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 14. August 2026 erstellt. Grundlage ist eine Selbstbewertung durch die Develogix Agency e.U., unterstützt durch automatisierte Prüfungen, die bei jeder Änderung an der Oberfläche mitlaufen.

Wir überprüfen die Angaben mindestens jährlich sowie nach jeder wesentlichen Änderung.

Rückmeldung und Kontakt

Fällt Ihnen eine Barriere auf, schreiben Sie uns — auch formlos, und gerne mit der Adresse der Seite, um die es geht:

Develogix Agency e.U. Raphael Planer Johannes-Filzer-Straße 46, 5020 Salzburg, Österreich E-Mail: hello@feyer.io

Wir antworten so bald wie möglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen. Benötigen Sie eine Information aus diesem Dienst in einer anderen Form, teilen Sie uns bitte mit, welche Form Ihnen entgegenkommt; wir stellen sie dann bereit.

Durchsetzungsverfahren

⚖️ Noch zu vervollständigen. Sind Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden, können Sie sich an die zuständige Stelle wenden:

  • Österreich: Schlichtungsverfahren beim Sozialministeriumservice nach dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz.
  • Deutschland: Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF).

Die genauen Anschriften und Verfahrenswege ergänzen wir, sobald die anwaltliche Prüfung abgeschlossen ist.

Barrierefreiheit · Version 1.0 · Stand 14. August 2026