Warum wird auf die feyer-Gebühr Umsatzsteuer einbehalten?
Die feyer-Gebühr versteht sich laut unseren AGB zuzüglich Umsatzsteuer. Seit 1. Oktober 2026 behalten wir die Umsatzsteuer gleich mit ein.
Was das für dich heißt
- Bist du vorsteuerabzugsberechtigt, ist das für dich neutral. Die monatliche Rechnung von feyer weist die Umsatzsteuer aus.
- Trägt bei dir der Gast die Gebühr, zahlt er die Gebühr inklusive Umsatzsteuer. Bei dir kommt weiterhin der volle Ticketpreis an.
- Für die Monate davor wird nichts nachgefordert.
Hast du deinen Sitz nicht in Österreich?
Mit gültiger UID im EU-Ausland gilt Reverse Charge, ohne österreichische Umsatzsteuer. Prüf, ob deine UID unter Einstellungen → Rechnungen → Absender & Nummernkreis hinterlegt ist. Das Feld heißt je nach Land „UID-Nummer“, „USt-IdNr.“ oder „UID“.